Ab 3,0 Promille: Akute Alkoholvergiftung!

FÜR DEN UNTERRICHT

Alkohol wird häufig unterschätzt. Wahrscheinlich auch deshalb, weil es so viele verschiedene Arten in unterschiedlichster Stärke gibt.

Und natürlich reagiert jeder Körper in verschiedenen Situationen unterschiedlich stark.

Diskutiert untereinander im Unterricht, wie welcher Alkohol wann bei Euch wirkt. Welche Erfahrungen habt Ihr gemacht?

Wo liegt Eure Grenze, über der Ihr kein Fahrzeug mehr im Straßenverkehr bewegen würdet?

Statistisch gesehen

Laut Statistischem Bundesamt verunglückten 2021 insgesamt 16.426 Personen bei einem alkoholbedingten Unfall. Jeder 16. getötete Verkehrsteilnehmer starb im Jahr 2021 infolge eines Alkoholunfalls, insgesamt wurden dabei 165 Menschen getötet.

Es gibt zwar insgesamt weniger Alkoholunfälle mit Personenschaden im Straßenverkehr: Die Zahl hat sich zwischen 1975 und 2021 um rund 74 Prozent verringert. Aber, die Pkw-Fahrerinnen und Fahrer, die daran beteiligt waren, hatten in 70 Prozent der Fälle mehr als 1,1 Promille und waren damit absolut fahruntüchtig

Im Jahr 2022 ereigneten sich 19.543 Unfälle mit Personenschaden, weil dabei eine Fahrerin, ein Fahrer unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen stand. An den Folgen der Unfälle starben 283 Menschen. Alarmierende Zunahme bei den Getöteten durch alkoholbedingte Unfälle gegenüber 2021 um 46,7 Prozent auf 242.

Unfälle mit Personenschaden 2021, an denen mindestens ein Beteiligter unter dem Einfluss von Alkohol und berauschender Mittel stand

Alkohol allgemein

Alkohol hat eine signifikante Auswirkung auf unseren Körper. Sobald wir Alkohol trinken, gelangt er in unseren Blutkreislauf, beeinflusst unser Nervensystem und kann uns verändert erscheinen lassen. Wir können uns lockerer, lustiger und hemmungsloser fühlen. Das kann mitunter angenehm sein, aber es ist wichtig, die potenziellen Gefahren zu beachten.

Unsere Reflexe werden deutlich verlangsamt.
Alkohol und Fahren ist äußerst riskant, gefährlich für andere und sich selbst und damit ein „no go“.
Die Kombination von Alkohol und Verkehr ist äußerst riskant und gefährlich.

Doch das ist noch nicht alles. Alkohol beeinflusst auch unser Denkvermögen und unsere Koordination. Unsere Vorsicht schwindet und wir könnten uns zu Handlungen hinreißen lassen, die wir nüchtern niemals begehen würden. Das kann schwerwiegende Konsequenzen haben und uns in gefährliche Situationen bringen.

Darüber hinaus müssen wir bedenken, dass Alkohol bei jungen Leuten eine besonders negative Wirkung auf das Gehirn haben kann. Es kann die Entwicklung beeinflussen und langfristige Schäden verursachen.

Daher sollten wir verantwortungsvoll mit Alkohol umgehen und auf uns selbst sowie auf unsere Freunde achten, damit aus der Party nicht plötzlich eine unkontrollierbare Situation wird.

Unterschätzt: Restalkohol

Oft unterschätzen wir die Menge an Restalkohol, die am Morgen nach einer wilden Party noch in unserem Blut steckt. Der Abbau des Alkohols beträgt ungefähr 0,1 Promille pro Stunde. Das heißt, wenn wir bis spät in die Nacht feiern und dabei Alkohol konsumiert haben, besteht die Gefahr, dass wir selbst am nächsten Morgen noch nicht fit genug zum Fahren sind. Erst im Laufe des Tages baut sich der Restalkohol dann vollständig ab. Also besser auf Nummer sicher gehen und nicht zu früh ans Steuer, um keine bösen Überraschungen zu erleben.

Autofahren und Alkohol

Du solltest bedenken, dass Restalkohol, Übermüdung und ein Kater Dein Reaktionsvermögen negativ beeinflussen können. Wenn Du dann einen Fahrfehler begehst, den Verkehr gefährdest oder einen Unfall verursachst, musst Du bereits ab 0,3 Promille Blutalkohol mit rechtlichen Konsequenzen wie Geld- oder Freiheitsstrafen, Punkten in Flensburg und dem Entzug deiner Fahrerlaubnis rechnen.

Nehmen wir an, Du hast nach dem Konsum von Bier eine Blutalkoholkonzentration von etwa 1,4 Promille erreicht. Wenn Du dann ein Kraftfahrzeuge führst, begehst Du eine Straftat. Es drohen Geld- oder Freiheitsstrafe, 3 Punkte im Fahreigungsregister in Flensburg und Fahrerlaubnisentzug mit einer Sperrfrist von mind. 6 Monaten.

Im Rahmen der Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach Entzug kann die Beibringung einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) angeordnet werden. Bei einem Unfall werden die Folgen noch teurer: Deine Kfz-Haftpflichtversicherung kann bis zu 5000 Euro in Rechnung stellen und deine Kaskoversicherung kann ihre Leistungen ganz oder teilweise kürzen.

In der Probezeit und vor Vollendung des 21. Lebensjahres gilt ein Alkoholverbot beim Führen eines Kraftfahrzeugs.

Fahrradfahren und Alkohol

Auch Du als radfahrende Person kannst kontrolliert werden, ob Du Alkohol alkoholisiert bist. Es ist wichtig zu wissen, dass nicht nur Autofahrende, sondern auch Radfahrerende sich strafbar machen können. Wenn Du mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille oder mehr auf dem Fahrrad unterwegs bist, begehst Du eine Straftat. In diesem Fall giltst Du als absolut fahruntüchtig. Doch Vorsicht: Bereits ab 0,3 Promille Alkohol im Blut kannst Du Dich strafbar machen, wenn zusätzlich alkoholbedingte Ausfallerscheinungen vorhanden sind. Dann giltst Du als fahruntüchtig. Solche Ausfallerscheinungen können beispielsweise das Fahren in Schlangenlinien, Stürze, Gleichgewichtsprobleme oder das alkoholbedingte Verursachen eines Unfalls sein.

Wenn Radfahrende mit 1,6 Promille oder mehr erwischt werden, müssen sie mit einer hohen Geldstrafe  rechnen. Zudem werden zwei Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg eingetragen.

Was passiert mit dem Führerschein?

Selbst wenn Du (noch) keinen Führerschein hast, kann eine MPU (Medizinisch-Psychlogische-Untersuchung) angeordnet werden. Denn jeder, der am Straßenverkehr teilnimmt, muss geeignet sein. Das Fahrradfahren kann sogar untersagt werden, wenn die Gefahr besteht, dass Du in Zukunft wieder Alkohol trinkst und dann Fahrrad fährst

Ab 3,0 Promille – Akute Alkoholvergiftung

0,2 Promille
  • Wahrnehmung, Gefühle, Verhalten verändern sich
  • Konzentrationsvermögen und Bewegungskoordination sinken
  • Hang zu weiterem Alkoholkonsum steigt
0,5 Promille
  • Reaktionen werden langsamer
  • Geschwindigkeiten werden falsch eingeschätzt
  • Risikobereitschaft steigt
0,8 Promille
  • Reaktionen sind deutlich verlangsamt
  • Gleichgewichtssinn wie Konzentrationsfähigkeit sind gestört
  • „Tunnelblick“ und Enthemmung
1,0 Promille
  • Rauschstadium beginnt
  • Gleichgewichts-, Seh- und Sprachstörungen (Torkeln, Lallen)
  • Bereitschaft zur Aggression steigt
2,0 Promille
  • Betäubungsstadium setzt ein
  • Gleichgewichtsstörungen
  • Erbrechen
  • Störungen des Gedächtnisses und der Orientierung
3,0 Promille
  • Schwere, akute Alkoholvergiftung beginnt
  • Gedächtnisverlust, Bewusstlosigkeit oder Tiefschlaf und Verlust der Körperreflexe
4,0 Promille
  • Es kommt zu Lähmungen
  • der Mensch fällt ins Koma
  • durch Atemstillstand oder das Einatmen von Erbrochenem kann spätestens ab 4 Promille der Tod eintreten

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